NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2024

– Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

– Teilwertabschreibung

A. Allgemeines

I. Begriff der Abschreibung

Wegen der Unterscheidung zwischen Absetzungen für Abnutzung bzw. erhöhter AfA und Abschreibungen Hinweis auf die Abhandlungen „Konto: AfA“ bzw. „Konto: AfA (erhöhte)“ und „Konto: Substanzausbeuterechte“ in Teil I der Bp-Kartei.

Im Folgenden werden nur die Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG behandelt.

II. Begriff des Teilwerts

Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

III. Ermittlung des Teilwerts

Der Teilwert kann nur im Wege der Schätzung nach den Verhältnissen des Einzelfalles ermittelt werden. Zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts bestehen Teilwertvermutungen (Die Teilwertvermutung kann widerlegt werden. Der Nachweis erfordert es, dass die behaupteten Tatsachen objektiv feststellbar sind, vgl. R 6.7 EStR).

  1. Im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Fertigstellung eines Wirtschaftsguts entspricht der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BStBl 1988 II S. 892BStBl 1995 II S. 831

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