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Auslandseinsatz und Sozialversicherung
Durch die Globalisierung der Arbeitswelt nimmt die Zahl der internationalen Personalentsendungen von Jahr zu Jahr zu. Immer mehr Fach- und Führungskräfte verbringen z. B. im Rahmen ihrer Karriereentwicklung einige Jahre im Ausland, so dass auch der Personalaustausch innerhalb von international agierenden Konzernen weiter zunehmen wird. Für den Expatriate ist das Gefühl, abgesichert zu sein, oft besonders wichtig. Hierzu gehört auch das Verbleiben in der bisherigen (deutschen) Sozialversicherung. Ob dies allerdings möglich ist, und ggf. unter welchen Voraussetzungen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist zu klären, ob die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Auslandseinsatzes unter Berücksichtigung allein des deutschen Rechts oder — soweit vorhanden — des EG-Rechts oder vom Abkommensrecht zu erfolgen hat.
Auch wenn sich die Voraussetzungen ähneln, gibt es doch Unterschiede. Es ist daher angezeigt, sich bei der Beurteilung eines Sachverhalts zunächst Klarheit darüber zu verschaffen, welche der drei Rechtsquellen anzuwenden ist bzw. sind. In allen genannten Rechtsvorschriften ist das sog. Territorialprinzip verankert. D. h., es gelten die Rechtsvorschriften des Sta...