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NWB Nr. 37 vom Seite 2719

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für Bestandsverträge

Christine Geßner und Ulrich Beeger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2753Ab dem sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Bestandsverträge ihre Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Bereits seit dem gilt dies für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen. Bei der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses spielen neben der Regelung im Betriebsrentengesetz sozialversicherungsrechtliche, abrechnungs- und versicherungstechnische Aspekte eine Rolle. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen die Weichen für die Umsetzung bis zum Jahresende 2021 gestellt sein.

Berechnung und Höhe des Arbeitgeberzuschusses

[i]Grds. 15 % des UmwandlungsbetragsDer Arbeitgeberzuschuss beträgt grds. 15 % des Umwandlungsbetrags, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds eine Sozialversicherungsersparnis verzeichnet. In einigen Konstellationen, z. B. bei Umwandlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung, bei Riester-Verträgen oder tarifvertraglich abweichenden Regelungen, entfällt die gesetzliche Zuschusspflicht.

[i]Zeitpunkt und Höhe der ZuschussermittlungWas banal klingt, ist bei der praktischen Umsetzung mitunter recht komplex. ...

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