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IWB Nr. 15 vom Seite 765 Fach 4 Deutschland Gr. 10 Seite 164

Arbeitsmarktbezogene Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds

von Dr. Andreas Marschner, Magdeburg

Ein wichtiger ”Finanztopf”, der in der Europäischen Union auf dem Gebiet der Sozialpolitik zur Verfügung steht, ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt, dass sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer Programme zur Umsetzung der ESF-Förderung erstellt haben. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist nur das einschlägige Bundesprogramm, das seine Grundlage in den oben erwähnten Richtlinien hat und von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) im Auftrag des Bundes durchgeführt wird. Praktisch bedeutet dies, dass in der Bundesrepublik die Durchführung von den örtlichen Arbeitsämtern übernommen wird, die bekanntlich unselbständige Dienststellen der BA sind. Dazu passt, dass die aus diesem ”ESF-BA-Programm” gezahlten Leistungen als ergänzende Leistungen zu den arbeitsförderungsrechtlichen Leistungen angelegt sind, welche sich im deutschen Recht aus dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) ergeben. Über diese Ergänzungen soll nachfolgend berichtet werden. Zuvor sei noch darauf hingewiesen, dass folgende Personenkreise aus dem ESF-BA-Programm gefördert werden:

  • Arbeitslose (insbes. Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit ...

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