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FG Baden-Württemberg 19.04.2021 10 K 577/21, BBK 18/2021 S. 853

Steuerrecht | Keine Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Werbeveranstaltungen für die Kunden einer Bank

Eine Bank, die für ihre gehobenen Privatkunden ein Golfturnier sowie eine Weinprobe mit Schifffahrt veranstaltet, muss keine Pauschalsteuer von 30 % nach § 37b EStG abführen, sofern die jeweilige Veranstaltung nicht mit einer konkreten Geldanlage im Zusammenhang steht.

Es handelt [i]Keine steuerpflichtigen Einnahmen i. S. von § 20 EStG sich bei den Einladungen nicht um Zuwendungen, die bei den Privatkunden zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.

In den Streitjahren 2012 (Weinverkostung) und 2015 (Golfturnier) war das Zinsniveau bereits sehr niedrig, so dass die Bank mit dem klassischen Einlagegeschäft kaum noch Geld verdienen konnte. Vielmehr ging es der Bank darum, den Kunden andere Anlageformen zu vermitteln und hierfür Provisionen von dritter Seite zu erhalten.S. 854

Die [i]Keine Steuerpflicht von Geschenken bei ÜberschusseinkünftenEinladungen stellten auch keine Geschenke i. S. von § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar: Denn bei Über...

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