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IDW ERS ÖFA 2 n. F. | Rechnungslegung nach § 6b EnWG
Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat den Entwurf einer punktuell neugefassten IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n. F.) verabschiedet. IDW ERS ÖFA 2 n. F. umfasst im Wesentlichen Änderungen aufgrund der BNetzA-Festlegungen BK8-19/00002-A und BK9-19/613-1, jeweils vom sowie der Beschlüsse des zu den BNetzA-Festlegungen.
Die Bundesnetzagentur hatte in ihren Festlegungen vom bestimmt, dass energiespezifische Dienstleistungen, die ein nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG verpflichtetes Unternehmen gegenüber einem der Tätigkeitsbereiche eines verbundenen, vertikal integrierten Unternehmens (Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung oder Gasverteilung) erbringt, auch beim Erbringer der...