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BBK Nr. 18 vom

Zombie-Unternehmen in Zeiten von Corona

Thomas Wolf

Mit dem folgenden Beitrag ist kein „Hollywood-Horror-Klassiker“ gemeint, auch wenn der Titel des Beitrags dies vordergründig vielleicht vermuten lassen könnte. Es soll vielmehr dargestellt werden, wie sich die COVID-19-Pandemie, und hier insbesondere die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, auf sog. Zombie-Unternehmen auswirkt, also Unternehmen, die kaum ihren Zinsaufwand verdienen können.

I. Definition von Zombie-Unternehmen

Eine einheitliche Definition eines Zombie-Unternehmens existiert nicht, allgemein sind ertragschwache Unternehmen gemeint, deren Betriebsergebnis kleiner ist als der Zinsaufwand und die keine Startups sind. Als Gründe für ihre Entstehung werden in erster Linie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie das Kurzarbeitergeld genannt. Im Kern geht es bei Zombie-Unternehmen um hoch verschuldete Unternehmen, die unprofitabel und ohne Aussicht auf Besserung wirtschaften oder mit anderen Worten: Um Unternehmen, die aktuell durch die Niedrigzinsphase und staatliche Hilfsprogramme am Leben gehalten werden, salopp formuliert: „die scheintot“ sind. Man könnte auch von „Quasi-Insolvenz-Unternehmen“ sprechen.

Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmen ist dabei allerdings eher untergeordnet.

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