Bewertung | Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe (BMF)
Das BMF hat die am verkündete Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 BewG veröffentlicht.
Hintergrund: Mit der Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (BewG) wird die erforderliche gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge auf die aus statistischen Grundlagen abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten gemäß Anlage 39 zum BewG festgelegt.
Ziel der Verordnung ist es, jede Gemeinde im Bundesgebiet einer entsprechenden Mietniveaustufe zuzuordnen. Die Zuordnung der Gemeinden zu den einzelnen Mietniveaustufen erfolgt auf Grundlage des Artikels 1 der Zwölften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung vom (12. WoGVÄndV, BGBl. I S. 1594). Die Verordnung ist für die Bewertung der Wohngrundstücke erforderlich.
Der Volltext der Verordnung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
GAAAH-88512