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Rechtsfolgen einer Patronatserklärung zugunsten ausländischer Tochtergesellschaft
rk.
Leitsatz (der Redaktion):
Gibt eine inländische Muttergesellschaft zugunsten einer ausländischen Tochtergesellschaft eine sogenannte weiche Patronatserklärung ab, so führt dies nicht zu einer Berichtigung der Einkünfte der Muttergesellschaft nach § 1 AStG.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klin., ein inländisches Bankinstitut, gründete im Jahr 01 ein Finanzinstitut in der Rechtsform einer AG (nachstehend X-AG) mit Sitz in Zürich. Mit Ausnahme der nach schweizerischem Recht erforderlichen Pflichtaktien der Verwaltungsratsmitglieder lag das gesamte Aktienkapital bei der Klin. Die X-AG tätigte u. a. Forfaitierungs-, Lombard- und Euro-Kreditgeschäfte. Zur Refinanzierung dieser Geschäfte räumten andere Kreditinstitute der X-AG Kreditlinien ein. Diesen Kreditinstituten gegenüber gab die Klin. folgende Patronatserklärung ab: ”In diesem Zusammenhang bestätigen wir gerne, daß das Kapital der X-AG sich zu 100 v. H. in unseren Händen befindet und daß dieses Beteiligungsverhältnis so lange unverändert bleibt, wie Ihre eingangs erwähnte Kreditlinie zugunsten unserer Tochter weitergeführt wird. Mit Rücksicht auf unser eigene...