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International-steuerrechtliche Fragen bei Gehaltsumwandlungen
Deutscher Nationalbericht zum Thema II des 54. IFA-Kongresses in München 2000
I. Nationale Situation
1. System der Altersversorgung
Die Altersversorgung von privaten Arbeitnehmern des privaten Sektors beruht in Deutschland auf drei Säulen:
Säule ist die gesetzliche Altersversorgung (Versorgungsgrad für Durchschnittsverdiener: 40—45 % vom Bruttoeinkommen = 65—70 % vom Nettoeinkommen). Neben einer Altersrente ab der Regelaltersgrenze von 65 Jahren ist eine Witwen-, Witwerrente von 60 % der Altersrente sowie eine Invaliditätsabsicherung (Zurechnung auf Alter 55) vorgesehen.
Säule ist die betriebliche Altersversorgung. Sie erfasst schätzungsweise 50 % der Beschäftigten in der Privatindustrie. Die hieraus fließenden Leistungen betragen im Durchschnitt 8—10 % der gesetzlichen Rente.
Säule ist die private Altersversorgung. Sie wird dominiert von Kapital-Lebensversicherungen, Banksparen und in zurzeit noch deutlich geringerem Umfang von der Anlage in Immobilien und Investmentfonds. Die letztgenannte Anlageform nimmt in jüngster Zeit allerdings in ihrer Bedeutung deutlich zu.
2. Formen und Verbreitung der aufgeschobenen Vergütung
Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit kann ein deutscher Arbeitgeber mit sei...