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Disagio bei Ratendarlehen
Fallbeispiel
Der Unternehmer U nimmt am für die Anschaffung einer neuen Maschine bei seiner Hausbank einen Ratenkredit i. H. v. 50.000 € auf. Bei der Auszahlung behält die Bank ein Disagio von 5 % ein und zahlt U 47.500 € aus. Der Ratenkredit ist von U in fünf gleich hohen Raten à 10.000 € zurückzuzahlen, beginnend am . Die laufende Darlehensverzinsung beträgt 2 % p. a. und ist erstmalig am fällig.
Einführung
Beim Disagio handelt es sich um einen vorweg entrichteten Zins und damit um eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag, die (entsprechend der Laufzeit der Verbindlichkeit) Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt. Der Darlehensnehmer zahlt neben der laufenden Verzinsung mit dem Disagio eine zusätzliche Vergütung für die Kapitalnutzung.
In der Handelsbilanz besteht ein Wahlrecht, das Disagio zu aktivieren oder sofort als Aufwand zu verrechnen. Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag handelsrechtlich in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Falls in der Handelsbilanz ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet wird, ist der Unterschiedsbetrag durch planmäßige...