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Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Umsatzsteuerliche Behandlung
Nachdem im 1. Teil des Beitrags die ertragsteuerliche Seite dargestellt wurde (), steht jetzt die umsatzsteuerliche Behandlung im Mittelpunkt. Ausgehend von den Grundlagen wie Unternehmereigenschaft und Zuordnung zum Unternehmensvermögen wird die unentgeltliche Wertabgabe thematisiert und anhand eines Beispiels erläutert. Auf die Absenkung des Umsatzsteuersatzes im 2. Halbjahr 2020 wird ebenfalls eingegangen. Abgerundet wird die Reihe durch ein Schaubild und ein Beispiel in meinkiehl, in denen sowohl die ertragsteuerliche als auch die umsatzsteuerliche Behandlung aufgegriffen werden.
Grundzüge der umsatzsteuerlichen Behandlung
Unternehmereigenschaft und Unternehmensvermögen
Bei der steuerlichen Beurteilung des Betriebs einer Photovoltaikanlage sind auch im Bereich der Umsatzsteuer grundlegende Prüfungen durchzuführen. Zu nennen sind hier insb. die Prüfung der Unternehmereigenschaft und mit ihr auch die Möglichkeit der Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Darüber hinaus ist die Zuordnungsmöglichkeit zum Unternehmensvermögen zu prüfen. Je nach Ergebnis der Berechnungen ist der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen be...