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RENO Nr. 9 vom Seite 9

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Durchsicht von 100 Aktenseiten pro Stunde

In einer sozialrechtlichen Angelegenheit wegen einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen schweren Fußverletzung erstellt die Sachverständige ein 21-seitiges, neurologisches Gutachten nach einer ambulanten Untersuchung des Klägers. Für das Aktenstudium setzt die Sachverständige acht Stunden, für die Ausarbeitung des Gutachtens 15 Stunden, für Diktat und Korrektur fünf Stunden, für die An- und Abreise zum Termin einschließlich Wahrnehmung vier Stunden und für die Untersuchung des Klägers drei Stunden an. Die Urkundsbeamtin kürzt die Stundenanzahl und somit das nach dem JVEG berechnete Honorar. Dabei geht auch das LSG u. a. davon aus, dass die Sachverständige durchschnittlich 100 Aktenseiten pro Stunde zur Vorbereitung des Gutachtens „studiert“.

Vorliegend umfassten die Gesamtunterlagen 600 Blatt, die von der Sachverständigen durchzusehen waren, sodass hierfür sechs Stunden angesetzt werden können. Für die Ausarbeitung des Gutachtens und die Beantwortung der Beweisfragen sind Normseiten heranzuziehen. Pro Normseite ...