IWB Nr. 17 vom Seite 1

Vertrauen mit Licht und Schatten

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Onlineplattform zur Meldung von SteuerbetrugDie baden-württembergische Finanzverwaltung hat das bundesweit erste anonyme Hinweisgebersystem für Finanzämter freigeschaltet. Das Online-Portal soll anonyme Meldungen über Steuergesetzesverstöße erleichtern. Finanzminister Bayaz findet das sehr gut: „Wir sind davon überzeugt, dass es ein richtiger Schritt ist.“ Die Amtskollegin Heinold aus Schleswig-Holstein pflichtet dem Parteifreund bei: „Bei der Digitalisierung der Verwaltung sollten wir möglichst keinen Bereich ausnehmen.“ Das ist schon eine kühne Verknüpfung. Anstandslos und knapp zitiere ich die Kritik an dem Aufmunterungsvorhaben von Binding, MdB. Es fördere eine „Kultur des Misstrauens, der Missgunst, Unterstellung und Denunziation.“

[i]BZSt wird 50 Jahre alt – Webcast-Themenreihe unter www.bzst.bund.deEs gibt derzeit eine rasche Entwicklung zu mehr Kooperation im Steuerrecht, gerade auch international. Dafür sind ein gegenseitiges Kennenlernen (ganz persönlich) und ein gesundes Maß an Transparenz (ganz allgemein, aber nicht nur) notwendig. Vertrauen entsteht besser auf der Basis von gegenseitiger Information. Gute Beispiele dafür liefert der Tagungsbericht zu Erfahrungen aktueller Verfahren zur Vermeidung und Beseitigung von Doppelbesteuerung von Asseburg-Wietfeldt ab . Der Anlass der Webcast-Themenreihe passt sehr gut zum Themenfeld Tax Certainty. Das Bundeszentralamt für Steuern wurde gerade 50 Jahre alt. Es hat sich zu der „zentralen“ deutschen Finanzbehörde für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch und internationale Kooperationsverfahren entwickelt. Zu diesem glaubwürdigen Beitrag zur Förderung gegenseitigen Vertrauens im Internationalen Steuerrecht gratuliere ich allen Mitarbeitern und Experten der Behörde.

[i]Zuschlag für keine oder eine nicht verwertbare Dokumentation landete beim EuGHNicht immer hilft der Appell zur Rechtsbefolgung. Kommt er der Aufforderung der Betriebsprüfung, eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen, nicht (rechtzeitig) nach, droht dem Steuerpflichtigen ein Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO. Dessen Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten stellte das FG Bremen jüngst infrage und legte dem EuGH die Frage vor. Die Reichweite des Vorlagebeschlusses v.  schätzen Haselmann/Berger ab ein.

[i]BMF-Schreiben v. 14.7.2021 zu Vergütungen für die befristete Überlassung von inländisch eingetragenen RechtenEin vielleicht berechtigter Verdacht des Fiskus spiegelt sich auch im vereinfachten Verfahren bei der Abzugssteuer (§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG) wider – es findet keine Anwendung bei hybriden Gesellschaftsformen, bei Nicht-DBA-Staaten sowie bei Antragsbesonderheiten. In welchen Fällen das bei Vergütungen für die befristete Überlassung von im Inland eingetragenen Rechten gilt, zeigt Rennar mit Beispielen ab .

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Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 17 / 2021 Seite 1
NWB JAAAH-88323