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Steuerliche Behandlung von Verlusten bei Körperschaften
Deutscher Nationalbericht zum Thema I des 52. IFA-Kongresses in London 1998
I. Zur Bedeutung und Abgrenzung des Themas in Deutschland
Verluste haben in Deutschland unmittelbar für zwei Steuerarten Bedeutung, nämlich für die Steuern vom Einkommen (ESt für natürliche Personen und KSt für Körperschaften = Personensteuern) und für die Gewerbesteuer (= Objekt- oder Betriebsteuer), die beide den Gewinn aus Gewerbebetrieb (als Ausgangsgröße für die Ermittlung ihrer unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen) belasten.
Rechtlich organisiert als Körperschaft ist in Deutschland keineswegs die Mehrzahl der Unternehmen (statistische Auswertung der Verhältnisse zuletzt für 1994 durch Hansen, GmbHR 1997 S. 832 ff.). Von den ca. 2,63 Mio Unternehmen sind 72,4 % Einzelunternehmen, 11,5 % Personenhandelsgesellschaften und 14,5 % Kapitalgesellschaften (davon nur 0,1 % Aktiengesellschaften und die übrigen 14,4 % GmbH). Nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen gemessen am Umsatz verschiebt sich das Bild aber zugunsten der Kapitalgesellschaften: Auf Einzelunternehmen entfallen rund 15 %, auf Personenhandelsgesellschaften 28 % und auf Kapitalgesellschaften 52 % (20 % auf Aktiengesellschaften und die übrigen 32 % auf GmbH) des Gesamtumsatzes von ca. 6 544,7 Mrd. DM. Körpers...