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ED/2021/4 Lack of Exchangeability
Die neuen Regelungen sollen für den Fall aufgenommen werden, dass hinsichtlich einer für die Daten der Finanzberichterstattung relevanten Währung eine mangelnde Umtauschbarkeit festzustellen ist. Anwendungsfälle für eine mangelnde Umtauschbarkeit einer Fremdwährung sind zwar nach Wahrnehmung des IASB vergleichsweise selten, aufgrund der möglicherweise bedeutenden Auswirkungen für die Abschlussinformationen in einem solchen Fall soll jedoch verhindert werden, dass abweichende Vorgehensweisen einzelner Bilanzierender eine mangelnde Vergleichbarkeit oder unzureichende Information zur Folge haben. Die Kommentierungsfrist zu ED/2021/4 wurde bis zum festgesetzt.
Zusammenfassung:
Mit ED/2021/4 hat der IASB im April 2021 einen Standardentwurf vorgelegt, mit dem die Regelungen des IAS 21 zur Währungsumrechnung ergänzt werden.
Die Ergänzungen adressieren den Fall, dass hinsichtlich einer für die Daten der Finanzberichterstattung relevanten
Währung eine langfristige respektive dauerhafte mangelnde Umtauschbarkeit der betrachteten Währung festzustellen ist.
Sie wurden vor dem Hintergrund entwickelt, dass die Anwendungsfälle in der Praxis zwar vergleichs...