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OLG Celle 28.07.2021 14 U 43/21, NWB 35/2021 S. 2579

GUV | Betriebswege- und Wegeunfall nach Vereinssitzung

Die Teilnahme an einer Vorstandssitzung eines Vereins, die in einer privaten Gaststätte stattfindet, kann eine Haftungsprivilegierung (§ 105 SGB VII) begründen. Das gilt für den von der Organisationsherrschaft des Veranstalters erfassten Bereich.

Anmerkung:

Die Nutzung von Räumlichkeiten einer Gaststätte führt aber nicht dazu, dass der Nutzer ohne Weiteres die Organisationshoheit über das gesamte Gaststättengelände samt zugehörigem Hof innehat. Bei einem Sturz einer gesetzlich Versicherten zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach Beendigung der Sitzung auf dem der Gaststätte vorgelagerten Hofgelände kann es sich [i]Kastenbauer, NWB 46/2020 S. 3420daher um einen Wegeunfall (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) handeln, wenn der Hof anderen Besuchern uneingeschränkt offensteht. Der Unfall unterfällt dann keiner Haftungsprivilegierung. Gestritten h...

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