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WEG | Rechtsnachfolge in einen Verwaltervertrag
Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über.
Erfasst die Ausgliederung das gesamte Unternehmen des Einzelkaufmanns, erlischt mit der Eintragung die von dem Einzelkaufmann geführte Firma (§ 158 i. V. mit § 155 UmwG). Von dem Übergang ausgenommen sind allerdings höchstpersönliche Rechte und Pflichten. Daher kommt es entscheidend darauf an, ob das Verwalteramt und der Verwaltervertrag aus umwandlungsrechtlicher Sicht [i]Hofele, NWB 24/2021 S. 1750als höchstpersönliche Rechtsverhältnisse anzusehen sind. Dies ist nach Ansicht des Senats regelmäßig nicht der Fall, und zwar auch dann nich...