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Umsatzsteuer | Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG kann eine Rechnung auch durch den Leistungsempfänger ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart worden ist (Gutschrift). Mit Schreiben v. stellt das BMF im Nachgang zum , BStBl 2021 II S. 542, klar, wann daraus eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund eines unberechtigten Steuerausweises entstehen kann.