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Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze
- IDW-Stellungnahme vom 15. 5. 2001 zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates -
I. Unmittelbare Anwendung der IAS im Konzernabschluss
Das IDW begrüßt die
grundsätzliche Zielsetzung der EU-Kommission, zur Schaffung eines
effizienten und transparenten Kapitalmarkts die Aussagekraft
und (internationale) Vergleichbarkeit der Abschlüsse europäischer
Unternehmen zu verbessern. Zu der von der EU-Kommission in
Art. 4 des Verordnungsentwurfs vorgeschlagenen Verpflichtung zur Anwendung
der IAS im Konzernabschluss von Unternehmen, die den organisierten Kapitalmarkt
in Anspruch nehmen oder einen Börsenprospekt zur Zulassung an diesem Markt
erstellen (im Folgenden als kapitalmarktorientierte Unternehmen bezeichnet),
ist indessen Folgendes anzumerken:
1. Beschränkung auf die Zulässigkeit der Anwendung der IAS
Trotz der zwischenzeitlich
erfolgten (bedingten) Anerkennung der IAS durch die IOSCO ergibt sich für
europäische Unternehmen, die am US-amerikanischen Kapitalmarkt gelistet
sind, derzeit nach wie vor zur Erfüllung der SEC-Vorschriften die
Verpflichtung, einen US-GAAP-Abschluss oder zumindest eine
Überleitungsrechnung auf die US-GAAP aufzustellen.
Sollten die IAS bis 2005 nicht durch die SEC für die Zulassu...