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Konzernbilanzrecht
Teil I: Die Equity-Methode
I. Anwendungsbereich und Einordnung der Equity-Methode
Das Anschaffungswertprinzip führt bei einer florierenden Kapitalgesellschaft dazu, daß „wirtschaftliche Expansion und Gewinnakkumulation„ (Havermann, WPg 1975 S. 233) nicht in den Beteiligungsbuchwert eingehen: Da die Anschaffungskosten der Beteiligung nicht überschritten werden dürfen, ändert sich der Beteiligungsbuchwert in der Bilanz des Mutterunternehmens nicht, wenn Jahresüberschüsse einbehalten werden. Der Bilanzposten „Beteiligungen„ wird damit wegen dieser zwangsweise gebildeten Reserven leicht zu einem „Hort stiller Rücklagen „ (Busse von Colbe, ZfbF 1972 S. 148). Weiterhin werden die Überschüsse der Tochterunternehmen bei der Anschaffungskostenmethode erst vereinnahmt, wenn sie an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, also wenigstens eine Periode später. Durch Rücklagenauflösungen oder -zuführungen kann sich der Beteiligungsertrag der Mutter zudem erheblich von ihrem tatsächlichen Anteil am Jahresüberschuß des Tochterunternehmens unterscheiden.
Die Equity-Methode vermeidet di...