Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt | Entfernungspauschale bei Aufsuchen eines vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunktes
Ein Arbeitnehmer, der keine erste Tätigkeitsstätte hat, kann nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG für Fahrten zwischen seiner Wohnung und einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt nur die Entfernungspauschale geltend machen, wenn er den Sammelpunkt dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen hat.
Das bedeutet:
„dauerhaft“: [i]Dauerhaftes Aufsuchen des Sammelpunktes Die Anordnung des Arbeitgebers zum Aufsuchen desselben Ortes (Sammelpunkt) ist unbefristet oder erfolgt für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus.
„typischerweise arbeitstäglich“: [i]Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen des Sammelpunktes Damit ist „in der Regel üblich“ oder „im Normalfall“ gemeint. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer vom Sammelpunkt aus auch für mehrtägige Fernbaustellen eingesetzt wird; denn dann sucht er...