Corona | Änderungsanträge für Neustarthilfe möglich (BMWi)
Seit dem können prüfende Dritte Änderungsanträge auf Neustarthilfe stellen. Hierauf macht aktuell das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem BMF aufmerksam.
Hintergrund: Die Antragsfrist endet am (Frist verlängert). Seit dem können Sie Änderungsanträge auf Direktanträge stellen. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Förderzeitraum bis Corona-bedingt hohe Umsatzeinbrüche, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten. Für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III kommen sie daher nicht in Frage.
Das BMWi und BMF führen aktuell hierzu weiter aus:
Seit dem können auch prüfende Dritte Änderungsanträge stellen.
Auch die Kontoverbindung kann berichtigt werden.
Erläuterungen zu Änderungsanträgen bei Direktanträgen und Anträgen über prüfende Dritte finden Sie hier.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
DAAAH-87379