Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stiftung | Zuwendung einer ausländischen Stiftung als Einkünfte aus Kapitalvermögen (FG)
Eine ausländische rechtsfähige Familienstiftung zählt zu den Vermögensmassen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG. Leistungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG sind in Anlehnung an § 22 Nr. 3 EStG jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, also auch ein Vermögenstransfer durch einmalige oder wiederkehrende Geldhingabe, soweit solchen Leistungen keine Gegenleistung des Empfängers gegenübersteht. Vermögensübertragungen von Stiftungen an die hinter diesen Gesellschaften stehenden Personen (Destinatäre) sind wirtschaftlich gesehen mit Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an Anteilseignern vergleichbar. Eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit liegt dann vor, wenn der Leistungsempfänger unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kann. Bei einer Familienstiftung ist die Auskehr von Z...