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Erbschaftsteuer – Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte (BFH)
Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers oder Schenkers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss nur auf die kaufmännische oder technische Betriebsführung ohne Möglichkeit der Erlangung einer Stimmenmehrheit reicht nicht aus.
Anmerkung von Prof. Dr. Matthias Loose, Richter im II. Senat des BFH:
Die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist geprägt von Regelvorschriften, Ausnahmevorschriften und komplizierten Rück-Ausnahme-Vorschriften. Nach §§ 13a und 13b ErbStG wird das Bet...