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Erbschaftsteuer – Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims (BFH)
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit i. S. des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden.
Quelle: , NWB DAAAH-86086