Umsatzsteuer
2. Aufl. 2021
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Kapitel 5: Bemessungsgrundlage
5.1 Allgemeines
Für die steuerbaren Umsätze des § 1 Abs. 1 UStG, also sowohl für die steuerpflichtigen als auch für die steuerfreien Umsätze, ist die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Bemessungsgrundlage ist der Wert auf den bei einem steuerpflichtigen Umsatz der Steuersatz anzuwenden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Bemessungsgrundlagen findet sich insbesondere in den §§ 10 und 11 UStG.
Übersicht:
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Steuerbarer Umsatz | Bemessungsgrundlage | Gesetzliche Regelung |
Lieferungen und sonstige Leistungen | Entgelt | |
Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder Selbstkosten | ||
Ausgaben | ||
Einfuhr im Inland | Zollwert | |
Innergemeinschaftlicher Erwerb | Entgelt | |
Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder Selbstkosten |
5.2 Bemessungsgrundlage für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzgl. der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten USt. Das Entgelt stellt demzufol...