BFH - IV R 13/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3, AO § 165 Abs 1 S 4, AO § 165 Abs 2, AO § 181 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 5b
Rechtsfrage
Kann die in einem Gewinnfeststellungsbescheid als Betriebsausgabe berücksichtigte Gewerbesteuer aufgrund des diesem Bescheid beigegebenen Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, nachdem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5b EStG durch Entscheidungen des BFH und des BVerfG ausgeräumt wurden, oder scheitert die Änderung daran, dass im Streitfall eine vorläufige Aussetzung vorlag, der Vorläufigkeitsvermerk sich hingegen auf eine vorläufige Festsetzung/Feststellung richtete?
Aussetzung; Betriebsausgabe; Feststellungsbescheid; Gewerbesteuer; Vorläufigkeitsvermerk
Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1823 Nr. 32
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2024 S. 364
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2024 S. 364
YAAAH-87226