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FG Düsseldorf 05.12.1989 8 K 471/85 E

Einkommensteuer; | Teilwertabschreibung des Firmenwerts bei Betriebsaufgabe (§ 6 EStG)

Eine Betriebsaufgabe allein begründet, ohne daß andere Gründe einer Teilwertabschreibung vorliegen, nicht die Möglichkeit einer Abschreibung des Firmenwerts auf null DM. Wie das FG Düsseldorf im rkr. Urt. v. - 8 K 471/85 E weiter ausführt, werden im Falle der Betriebsaufgabe regelmäßig die wesentlichen Betriebsgrundlagen samt Firmenwert, soweit diese noch einen tatsächlichen Wert beinhalten, veräußert. Werden hingegen wesentliche Betriebsgrundlagen samt Geschäftswert ins Privatvermögen überführt, geht der Firmenwert dort (im Privatvermögen) unter, ohne daß eine Abschreibungsmöglichkeit besteht.

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