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FG Köln 24.03.2021 4 K 2117/16, IWB 16/2021 S. 643

FG Köln | Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts für EU-Vermietungsverluste

Die Nichtberücksichtigung des von einem Steuerinländer erzielten Verlusts aus der Vermietung einer Ferienimmobilie in Portugal im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.

Hinweis:

Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2011 beantragten die Kläger, negative Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienimmobilie in Portugal im Wege des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes einzubeziehen. Der Ausschluss des Progressionsvorbehalts für Einkünfte aus in EU-Mitgliedstaaten belegenen Immobilien verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, da hierin eine [i]Für Berücksichtigung ausländischer Verluste bei der Berechnung des Steuersatzes gelten keine anderen Grundsätze als für den unmittelbaren Abzug von der Besteuerungsgrundlageunterschiedliche Behandlung der Vermietungsverluste aus einer im Inland belegenen Immobilie gegenüber einer ausländischen Immobilie ...

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