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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Investmentanteile (BFH)
Eine Teilwertabschreibung auf
bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds ist nicht im Umfang des
Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens ("negativ
thesaurierte Erträge",
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG
2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht
mindert (), "gesperrt". (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf Anteilscheine (Fondsbeteiligung) im Umfang eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens, der im Zusammenhang mit diesen Investmentanteilen gebildet wurde, ausgeschlossen ist.
Das FG widersprach hinsichtlich der Qualifikation des passiven Ausgleichspostens als Wirtschaftsgut oder Merkposten im Ergebnis der Auffassung der ...