Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Implikationen des MoPeG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2514Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird die im Laufe der Zeit entwickelte Rechtspraxis der GbR gesetzlich konsolidiert und dabei u. a. das Gesamthandsprinzip bei Personengesellschaften aufgegeben. Dennoch sieht der Gesetzesbeschluss keine Folgeänderungen der Steuergesetze vor. Da das Inkrafttreten des MoPeG um ein Jahr, auf den , verschoben wurde, verbleibt nun zusätzliche Zeit, unbeabsichtigte steuerliche Auswirkungen zu analysieren und diesen ggf. gegenzusteuern.
.
Steuerrechtlicher Anpassungsbedarf aus Gründen der Rechtssicherheit
[i]Minimalinvasive ÄnderungenDurch die enge Anknüpfung des Steuerrechts an das Gesellschaftsrecht kommen diverse Implikationen des MoPeG auf die steuergesetzlichen Regelungen für Personengesellschaften in Betracht, die zwar nicht beabsichtigt zu sein scheinen, aber u. E. gesetzgeberseitig auch nicht ausreichend gewürdigt wurden. Ob der in zahlreichen Normen gebrauchte Begriff der Gesamthand tatsächlich und sinnvollerweise ohne eine Anpassung der Steuergesetze weiterverwendet werden kann, ist derzeit zumindest zweifelhaft (vgl. Prinz, DB 2021 S. 914, 918). Die Frage, ob und ...