BVerwG Beschluss v. - 1 B 25/21, 1 B 25/21 (1 C 16/21)
Umfang des fachlichen Zusammenhangs zwischen der durch eine akademische Ausbildung erworbenen Qualifikation und einer nachfolgenden fachfremden Beschäftigung bei Fachkräfte mit akademischer Ausbildung; Revisionszulassung
Gesetze: § 18b Abs 2 S 1 AufenthG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Instanzenzug: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Az: 3 A 973/19 Urteilvorgehend Az: 3 K 194/18 Urteil
Gründe
1Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.
2Die Beschwerde ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, ob bzw. in welchem Umfang nach § 18b Abs. 2 Satz 1 AufenthG ein fachlicher Zusammenhang zwischen der durch eine akademische Ausbildung erworbenen Qualifikation und einer nachfolgenden fachfremden Beschäftigung bestehen muss.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:290621B1B25.21.0
Fundstelle(n):
XAAAH-87099