Auswirkungen der Pandemie
Liebe Leserinnen und Leser,
noch immer ist die Coronavirus-Pandemie nicht bewältigt, gleichwohl die Normalität wieder in greifbarer Nähe zu sein scheint. Weiterhin ist Vorsicht geboten und für viele ist das zuvor eher selten genutzte Home Office der normale Tätigkeitsort geworden, der verstärkte Einsatz digitaler Anwendungen und Kommunikationsmittel nunmehr üblich. Dies hatte auf den Inhalt und den Umfang der Abschlussprüfung erhebliche Auswirkungen, bot aber auch Möglichkeiten, die mehr als kurzfristig eine Neuausrichtung der Tätigkeit erforderten. Doch was bleibt von der Abschlussprüfung „remote“ nach Bewältigung der Coronavirus-Pandemie? Antworten gibt der Beitrag zum Modell der Abschlussprüfung als Fernprüfung von WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps ab S. 287.
RA/WP/StB/FAStR Alexander Kirchner beleuchtet ebenfalls ab S. 295 die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Jahresabschlussprüfung und geht dabei auf die inhaltlichen und organisatorischen Folgen für die Prüfungstätigkeit ein. Auch im Jahresabschluss 2021 werden noch typische „Corona-Themen“ abzubilden sein, z. B. aufgrund der Inanspruchnahme von Corona-Hilfen oder da sich Risiken im Geschäftsmodell auch weiterhin zeigen. Der Umgang mit wirtschaftlichen Krisensituationen, in denen sich Unternehmen teils befinden, fordert besondere Aufmerksamkeit für den Jahresabschlussprüfer. Der Beitrag gibt Hinweise zu diesen Aspekten, damit auch die nächste Prüfungssaison sowohl für Unternehmen als auch Jahresabschlussprüfer erfolgreich und ohne Haftungsrisiken erfolgen kann.
Ab S. 300 lesen Sie eine empirische Analyse der Entwicklung und Zusammensetzung von Abschlussprüferhonoraren bei deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Blick auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Michael Dimmer, M.Sc.). Die Auswertungen legen nahe, dass der Anteil der Nichtprüfungsleistungen am Gesamthonorar in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Mit Blick auf das für das Geschäftsjahr 2020 erstmalig anzuwendende 70 %-Cap (Fee-Cap = Honorarbegrenzung) für Nichtprüfungsleistungen der EU-Verordnung 537/2014 zeigt die Studie, dass nahezu alle Unternehmen der Honorarobergrenze der EU nachkommen. Obwohl insgesamt ein Trend zur Trennung von Abschlussprüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen erkennbar ist, bedarf es neuer Impulse, um eine strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung weiter voranzutreiben.
Eigentumswohnungen sind ein volkswirtschaftlich erheblicher Wert und ein bedeutender Teil der Altersversorgung ihrer Eigentümer. Dieses volkswirtschaftliche Vermögen wird von einer unterschiedlich qualifizierten und auch von der Verlässlichkeit her „heterogenen“ Verwalterschaft bewirtschaftet, die faktisch keiner fachlichen Kontrolle unterliegt. Dipl.-Kfm. Roland Kruse-Kraft schlägt eine Standardisierung der Prüfung derartiger Abrechnungen und der Berichterstattung sowie die Einführung formelartiger Prüfungsvermerke analog der Fachgutachten 1-3/1988 des IDW vor, und gliedert seinen Beitrag „Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG 2020)“ dazu wie einen Prüfungsbericht (S. 306).
Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Herzliche Grüße
Ramona Riese
Fundstelle(n):
WP Praxis 9/2021 Seite 285
CAAAH-87067