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Ersetzung eines Haftungsbescheids durch einen Nachforderungsbescheid während des Revisionsverfahrens
(1) Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i. S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gem. § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung oder Ersetzung i. S. von § 68 Satz 1, § 121 FGO vor, sondern es tritt vielmehr Erledigung in der Hauptsache ein. S. 676 (2) Erklärt nur der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und widerspricht das FA dieser Erklärung, ist der Rechtsstreit als Streit über die Erledigung fortzuführen und die Erledigung durch Urteil festzustellen (Bezug: § 44 Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 44 Abs. 6 Satz 5 EStG; § 68 Satz 1, § 121 FGO).
(1) Gemäß § 68 Satz 1 FGO wird ein neuer Verwaltungsakt Gegenstand eines fi...