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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 1129/20

Gesetze: SGB III § 150 Abs. 1; SGB III § 150 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes aus einer Beschäftigung in Deutschland kann eine zuvor in der Schweiz als Grenzgängerin ausgeübte besser entlohnte Tätigkeit nicht berücksichtigt werden, wenn hierzu der Bemessungsrahmen des § 150 Abs. 1 SGB III erweitert werden müsste; eine unbillige Härte nach Absatz 3 dieser Vorschrift liegt in einem solchen Fall nicht vor.

Fundstelle(n):
KAAAH-86853

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.04.2021 - L 8 AL 1129/20

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