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Finanzgericht Hamburg   v. - 4 K 7/17

Gesetze: KN Pos 3824 ; KN Unterpos. 3824 10; KN Unterpos. 3824 9996 990 ; KN Pos 9001 ; KN Unterpos. 9001 9000 900

Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem Calciumfluoridkristall, die zu optischen Elementen weiterverarbeitet werden

Leitsatz

1. Eine zylindrische Scheibe aus vorbehandeltem Calciumfluoridkristall, die zu einem optischen Element weiterverarbeitet wird, ist unter Anwendung der Anmerkung 3 a) zu Kapitel 38 als chemisches Erzeugnis der chemischen Industrie oder verwandter Industrien in die Position 3824 KN und nicht als unfertiges optisches Element in die Position 9001 KN einzureihen.

2. Anmerkung 3 a) zu Kapitel 38 schließt gemäß AV 1 Satz 2 die Anwendung der AV 2 a) Satz 1 für unfertige optische Elemente, die aus den in der Anmerkung genannten künstlichen Kristallen bestehen, aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAH-86762

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg v. 23.04.2021 - 4 K 7/17

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