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Pachterneuerungsanspruch des Verpächters als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut
Leitsatz:
Der Verpächter eines Unternehmens hat in seiner Handels- und Steuerbilanz den Anspruch auf Erhaltung und Erneuerung der Pachtgegenstände - Pachterneuerungsanspruch - in Höhe des jährlich zuwachsenden Teilanspruchs zu aktivieren (Bestätigung der Rechtsprechung).
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin - eine 
GmbH & Co. KG
 - hat seit  ihren 
Einzelhandelsbetrieb
 an einen anderen Unternehmer verpachtet. Dieser war nach dem Pachtvertrag 
(Laufzeit 10 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere 
10 Jahre) verpflichtet, den gesamten Erhaltungsaufwand für den 
Betrieb zu tragen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen, die durch den normalen 
Gebrauch der Pachtsache notwendig werden. Er bildete für diese 
Verpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 6 613 DM (1988) 
und 6 503 DM (1989).
				
Der Beklagte (das 
FA
) vertrat in seinem Gewinnfeststellungsbescheid für 1989 die Ansicht, 
daß die Klägerin einen Substanzerhaltungs- und 
Substanzerneuerungsanspruch zu aktivieren habe und berichtigte die Bilanz der 
Klägerin zum  erfolgswirksam um einen Aktivposten in 
Höhe von 12 000 DM. Der Bilanzansatz entspricht dem 
jäh...