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NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 211

Force Majeure- und Hardship-Klauseln als sichere Fallschirme in Krisenzeiten?

Übliche Vertragsklauseln auf dem Prüfstand

Peter Karmann

Viele Unternehmen sehen sich derzeit unerwartet mit Lieferengpässen und erheblich steigenden Preisen ihrer Zulieferer konfrontiert. Unverzüglich vermelden viele Unternehmen ihren Abnehmern, dass sie aufgrund höherer Gewalt ihre Lieferpflichten suspendieren müssen oder aufgrund der plötzlich gestiegenen Rohstoffpreise nicht länger zu den vereinbarten Preisen liefern können. Für diese Fälle enthalten Lieferverträge oft entsprechende Force Majeure- oder Hardship-Klauseln, die sich nun in der Praxis beweisen müssen. Auf Basis solcher Regelungen fühlen sich zahlreiche Unternehmen insbesondere vor Schadensersatzansprüchen hinreichend geschützt. Dabei beschränkt sich die Prüfung meist nur auf die Feststellung, dass ein unerwartetes Ereignis vorliegt, auf welches die jeweilige Vertragspartei keinen Einfluss hat. Nachfolgend sollen einige typische Regelungen in Verträgen und deren Tragfähigkeit im Krisenfall eingehender beleuchtet werden.

Kernaussagen
  • Vor allem Lieferverträge enthalten sog. Force-Majeure-Klauseln und Hardship-Klauseln, die das Risiko beim Eintreten plötzlicher und unerwarteter Ereignisse begrenzen sollen. In der praktischen Anwendung stoßen solche Klauseln aufgrund von unvoll...

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