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Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens als wesentliche Betriebsgrundlagen
§ 16 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 34 EStG
Leitsatz:
Überführt ein Stpfl. bei Aufgabe einer Mitunternehmerschaft eine im Betriebsvermögen dieser Mitunternehmerschaft bilanzierte Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu Buchwerten in ein anderes Sonderbetriebsvermögen, so liegt keine steuerbegünstigte Aufgabe eines Mitunternehmeranteils vor, wenn die Beteiligung - etwa aufgrund erheblicher stiller Reserven - zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der aufgegebenen Mitunternehmerschaft gehört.
Aus dem Sachverhalt:
J, der Rechtsvorgänger der Klägerin, war u. a. Komplementär 
der J-KG, alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der K & J-GmbH sowie 
Kommanditist der K-GmbH & Co. KG. Zum  
gab die J-KG ihren Betrieb auf. Zum Sonderbetriebsvermögen des J 
gehörte u. a. die 
Beteiligung
 an der K & J-GmbH. Die Beteiligung an dieser Gesellschaft wurde 
mit Buchwerten in sein 
Sonderbetriebsvermögen
 bei der K-GmbH & Co. KG überführt. Das FA 
versagte für den Gewinnanteil des J aus der Veräußerung des 
Anlagevermögens die 
Tarifermäßigung nach §§ 16, 34 EStG
 mit der Begründung, daß die stillen Reserven der Beteiligung an der 
K & J-G...