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Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens als wesentliche Betriebsgrundlagen
§ 16 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 34 EStG
Leitsatz:
Überführt ein Stpfl. bei Aufgabe einer Mitunternehmerschaft eine im Betriebsvermögen dieser Mitunternehmerschaft bilanzierte Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu Buchwerten in ein anderes Sonderbetriebsvermögen, so liegt keine steuerbegünstigte Aufgabe eines Mitunternehmeranteils vor, wenn die Beteiligung - etwa aufgrund erheblicher stiller Reserven - zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der aufgegebenen Mitunternehmerschaft gehört.
Aus dem Sachverhalt:
J, der Rechtsvorgänger der Klägerin, war u. a. Komplementär
der J-KG, alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der K & J-GmbH sowie
Kommanditist der K-GmbH & Co. KG. Zum
gab die J-KG ihren Betrieb auf. Zum Sonderbetriebsvermögen des J
gehörte u. a. die
Beteiligung
an der K & J-GmbH. Die Beteiligung an dieser Gesellschaft wurde
mit Buchwerten in sein
Sonderbetriebsvermögen
bei der K-GmbH & Co. KG überführt. Das FA
versagte für den Gewinnanteil des J aus der Veräußerung des
Anlagevermögens die
Tarifermäßigung nach §§ 16, 34 EStG
mit der Begründung, daß die stillen Reserven der Beteiligung an der
K & J-G...