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Steuerliche Immobilienbewertung: vom Einheitswert zum Verkehrswert (Teil II)
Die steuerliche ImmobiIienbewertung orientiert sich – nach Abschaffung der Einheitswerte übergreifend für alle Steuerarten – an den marktgängigen Bewertungsverfahren. Detaillierte Vorgaben hierzu enthält die ImmoWertV 2010 und einige mitgeltende Richtlinien, ab dem die ImmoWertV 2021.
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Novellierung des Wertermittlungsrechts
[i]Zusammenfassung der ImmoWertV 2010 und der Richtlinien in der ImmoWertV 2021Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010) regelt das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren in den Grundzügen; weitere Details wurden bisher über einzelne Richtlinien angewandt. Aufgrund der gestiegenen Relevanz bundeseinheitlicher Standards für die Datenermittlung durch die Gutachterausschüsse insbesondere durch die Grundsteuerreform wurden die einzelnen Rechtsgrundlagen nun in einer einzigen Verordnung, der ImmoWertV 2021, zusammengefasst, der der Bundesrat am zugestimmt hat und die zum in Kraft tritt; inhaltlich gab es nur punktuelle Änderungen.
Das BewG in seiner aktuellen Fassung sieht eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsmethoden für Immobilien vor, die an die marktgängige Verkehrswertermittlung nach dem BauGB bzw. der ImmoWertV angelehnt sind.
Wertermittlungsverfahren
Die ImmoWertV enthält drei normierte Verfahren zur Wertermittlung: ...