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Umsatzsteuerliche Unklarheiten für ausländische Immobiliengesellschaften durch das EuGH-Urteil „Titanium“
Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen (, NWB OAAAH-80894) könnte erhebliche Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung ausländischer Immobiliengesellschaften in Deutschland haben. Der Beitrag stellt die Problematik im Überblick dar und geht auf denkbare Lösungsansätze für den deutschen Gesetzgeber ein.
Einordnung
In der sehr kurz begründeten Entscheidung führt der EuGH aus, dass ein ausländisches Unternehmen, das in Österreich eine Immobilie steuerpflichtig vermietete und Dienstleistungen von einer Verwaltungsgesellschaft bezogen hatte, in Österreich weder über eine Dienstleistungen empfangende Betriebsstätte (Art. 44 Abs. 1 Satz 2 MwStSystRL und Art. 11 Abs. 1 MwStVO) noch über eine Dienstleistungen erbringende Betriebsstätte (Art. 45 Abs. 1 Satz 2 MwStSystRL und Art. 11 Abs. 2 MwStVO) verfügte. Aus dem Sachverhalt des Verfahrens ist zu entnehmen, dass die Verwaltungsgesellschaft nicht berechtigt war, Mietverträge abzuschließen oder zu beenden oder Entscheidungen über Investitionen vorzunehmen. Sämtliche entsprechenden Entscheidungen hatte sich der ausländische Eigentümer persönlich vorbehalten.
Die Rechtslage in Deutschland stimmt mit der...