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Übersicht der BFH-Entscheidungen zum Bilanzsteuerrecht 1997
In Fortführung der Übersichten für 1993 in BBK F. 17
S. 1539, 1994 in BBK F. 17 S. 1597, 1995 in BBK F. 17
S. 1647 und 1996 in BBK F. 17 S. 1697 sind im folgenden die in
1997 durch Veröffentlichung im BStBl II oder in BBK bekanntgewordenen
BFH-Entscheidungen zum Bilanzsteuerrecht zusammengestellt:
I. Absetzung für Abnutzung
1. Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung: Erwerb in Umbauabsicht
(BBK F. 1 S. 3626 =
BStBl 1997 II S. 325)
Wird ein Gebäude in der Absicht erworben, einen erweiternden Umbau
durchzuführen, bei dem die tragende Bausubstanz erhalten werden soll, und
erweist sich die Bausubstanz erst nach Beginn der Umbauarbeiten als so
schlecht, daß das Bauvorhaben nur durch Totalabriß und
anschließenden Neubau verwirklicht werden kann, gehören die
Abbruchkosten und der Restwert des abgerissenen Gebäudes nur insoweit zu
den Herstellungskosten des neuen Gebäudes, als sie auf Gebäudeteile
entfallen, die bei Durchführung des im Erwerbszeitpunkt geplanten Umbaus
ohnehin hätten entfernt werden sollen.