Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache – "Verfahren und Einrichtung zur Kommunikationskanalauswahl" – erfinderische Tätigkeit
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 955 529 (Streitpatent), das aus der europäischen Patentanmeldung EP 06 819 634.4 hervorgeht. Diese wurde am 20. November 2006 als internationale Anmeldung PCT/EP2006/068684 - unter Beanspruchung einer US-Priorität vom 28. November 2005 (US 11/164,506) - angemeldet und in Form der PCT-Veröffentlichung WO 2007/060147 A1 veröffentlicht.
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