Einkommensteuer | Dienstwagen - Wechsel der Bewertungsmethode für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (FinMin)
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat sich in einer Kurzinformation zum Wechsel der Bewertungsmethode in Bezug auf die Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geäußert ( – 372).
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus:
Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, so findet die monatliche Zuschlagsregelung des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG (0,03 %-Regel) - unabhängig von der Möglichkeit der ganzjährigen Einzelbewertung - auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
Die Methode (Anwendung der 0,03 %-Regelung oder Einzelbewertung) darf zwar während des Kalenderjahres nur einheitlich angewendet werden, eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der 0,03 %-Regelung zur Einzelbewertung oder umgekehrt für das gesamte Kalenderjahr) ist jedoch grundsätzlich möglich.
Quelle: ; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-86537