Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 302 - S 2334 - 372

Fahrzeugüberlassung; Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; Wechsel der Bewertungsmethode

Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2021/12

Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, so findet die monatliche Zuschlagsregelung des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG (0,03 %-Regel) - unabhängig von der Möglichkeit der ganzjährigen Einzelbewertung - auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.

Die Methode (Anwendung der 0,03 %-Regelung oder Einzelbewertung) darf zwar während des Kalenderjahres nur einheitlich angewendet werden, eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der 0,03 %-Regelung zur Einzelbewertung oder umgekehrt für das gesamte Kalenderjahr) ist jedoch grundsätzlich möglich.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - VI 302 - S 2334 - 372

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 2241 Nr. 38
EStB 2021 S. 389 Nr. 9
KÖSDI 2021 S. 22389 Nr. 9
RAAAH-86508