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Force Majeure- und Hardship-Klauseln als sichere Fallschirme in Krisenzeiten?
Viele Unternehmen sehen sich derzeit unerwartet mit Lieferengpässen und erheblich steigenden Preisen ihrer Zulieferer konfrontiert. Unverzüglich vermelden viele Unternehmen ihren Abnehmern, dass sie aufgrund höherer Gewalt ihre Lieferpflichten suspendieren müssen oder aufgrund der plötzlich gestiegenen Rohstoffpreise nicht länger zu den vereinbarten Preisen liefern können. Für diese Fälle enthalten Lieferverträge oft entsprechende Force Majeure- oder Hardship-Klauseln, die sich nun in der Praxis beweisen müssen. Auf Basis solcher Regelungen fühlen sich zahlreiche Unternehmen insbesondere vor Schadensersatzansprüchen hinreichend geschützt. Dabei beschränkt sich die Prüfung meist nur auf die Feststellung, dass ein unerwartetes Ereignis vorliegt, auf welches die jeweilige Vertragspartei keinen Einfluss hat.
Kernaussagen
Vor allem Lieferverträge enthalten sog. Force-Majeure-Klauseln und Hardship-Klauseln, die das Risiko beim Eintreten plötzlicher und unerwarteter Ereignisse begrenzen sollen. In der praktischen Anwendung stoßen solche Klauseln aufgrund von unvollständigen oder unklaren Regelungen auf erhebliche Probleme.
Als Rechtsfolge sehen die ...