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Verbuchung von Reisekosten aus umsatzsteuerlicher Sicht
Reisekosten, die dem Unternehmer oder einem Arbeitnehmer entstehen, können zum Vorsteuerabzug führen. Der Beitrag stellt die Grundsätze vor, zeigt die Unterschiede bei Reisen durch den Unternehmer bzw. durch den Arbeitnehmer auf und gibt Hinweise zur zutreffenden Verbuchung.
I. Vorsteuerabzug aus Reisekosten
Für Reisekosten, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers stehen, kann grundsätzlich der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG vorgenommen werden. Voraussetzung u. a. ist, dass der Unternehmer Leistungsempfänger ist und ihm eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. des § 14 UStG ausgestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer des Unternehmers Reisen durchführt.
Als Reisekosten kommen in Betracht Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Fahrtkosten für das Personal.
II. Verpflegungskosten
Werden dem Unternehmer Verpflegungsaufwendungen in Rechnung gestellt, kann hieraus der Vorsteuerabzug beansprucht werden, wenn kein Ausschlusskriterium vorliegt oder die Kosten als unangemessen anzusehen sind.
Wenn Verpflegungsleistungen anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmer...