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OVG Mecklenburg-Vorpommern 11.05.2021 3 M 182/21, NWB 32/2021 S. 2337

Hundesteuer | Haftung einer fiktiven Hundehalterin

Die satzungsrechtliche Normierung einer gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft für die Hundesteuer ist zulässig.

Anmerkung:

Nach der Hundesteuersatzung der beklagten Stadt gelten alle in einem Haushalt, einem Wirtschaftsbetrieb, in einer Gesellschaft, in einem Verein oder einer Genossenschaft aufgenommenen Hunde als von ihren Halter/innen gemeinsam gehalten. Die Halterfiktion beruht auf der von der Lebenserfahrung getragenen Annahme, dass bei einer gemeinsamen Haushaltsführung „aus einem Topf“ gewirtschaftet wird, so dass es irrelevant ist, welches Haushaltsmitglied welche konkreten Kosten trägt. Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche (zivilrechtliche) Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist dem Satzungsgeber grds. erlaubt. Die Ausgestaltu...

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