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Kaufvertrag | Fehlende Kenntnis des Testamentsvollstreckers von Mängeln der Kaufsache
Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen über die „Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches“ zugerechnet werden.
Obwohl der Testamentsvollstrecker zugleich Mitglied der Erbengemeinschaft war, [i]Arens, NWB 31/2021 S. 2292kam es auf seine Person an, soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch Kenntnis oder das Kennenmüssen dieser Umstände beeinflusst wurden. Er selbst hatte keine Kenntnis vom Sachmangel und eine Zurechnung des Wissens seiner Schwester erfolgt hier nicht nach den Grundsätzen der Rechtsprechung, wona...